Neues aus unseren Vereinen, vom Verband und dem DAFV

Schonzeiten 2024 für Raubfische im Land Bremen

Es ist verboten, Fische der folgenden Arten während der nachstehend angegebenen Zeiträume (Schonzeiten) nachzustellen und zu entnehmen:

Barsch, Hecht und Zander bis 15.05.2024            

Während der Raubfischschonzeiten vom 1. Februar bis 15. Mai ist jegliche Spinnfischerei, einschließlich Blinkern und Twistern sowie das Fischen mit Köderfisch oder Köderfischteilen verboten.

Quelle:  Bremische Binnenfischereiverordnung vom 30. September 2011 Quelle § 4

 

 

08.04.2024

Auf der JHV 2024 in Uthlede fanden Wahlen statt.

Es wurden folgende Petrijünger wiedergewählt oder gewählt.

 

Vizepräsident H u F                      Horst Riek  (Wiederwahl)

Vizepräsident F A                         Carsten Weiland      

Referent Ausbildung                    Volker Birne

Referent Jugend                           Frank Döbber                               

Referent Naturschutz                    Thorsten Günther

Als Kassenprüfer wurde Joachim Heuer (SFV Bremen e.V.)  gewählt.

Die Referentenposten Fischen, Casting und Meeresfischen bleiben vakant.

Fred Behnken legte sein Amt als Referent Ausbildung nieder. Der Verband bedankt sich für seinen  langjährigen Einsatz als Vorstandsmitglied, Schulungsleiter und Prüfer.

Als Schulungsleiter für die Fischereiprüfung bleibt er weiterhin für den LFV Bremen tätigt.

 

Ab 2025 ist der Angelsportverein Syke e.V. Mitglied im LFV  Bremen e.V.

 

 

Trauernachricht 

Am 27. März 2024 verstarb Rainer Precht.

Er war langjähriger erfolgreicher Referent für Jugend im SFV Bremen e.V.

 

 

27.03.2024

Stockangelrecht bremischer Bürger

Bewohner der Freien Hansestadt, die eine Fischerprüfung abgelegt haben,

sind berechtigt, für den eigenen Bedarf in der Weser, der kleinen Weser, in der

Lesum flussaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke und den tideabhängigen Teil

der Geeste mit höchsten zwei Stockangeln zu fischen.

Dies gilt nicht für Gebiete, die Naturschutzgebieten im Sinne des Brem. Naturschutzgesetzes sind.

 

Quelle: § 9 Bremisches Fischereigesetzt (BremFiG)

 

19.03.2024

Es ist ist wieder Zeckenzeit

siehe

http://www.lfvbremen.de/temp/zecken1.pdf

 

 

 

13. März 2024

In der Bremischen Bürgerschaft wurde die Drucksache 21/329 behandelt.

Ein Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN,

der SPD und der Linken.

Es geht um das Stockangeln der Bremer Bürger.

Es wurde in erster Lesung beschlossen und weitergeleitet an die

Deputation Wirtschaft

 

 

Der Landesfischereiverband Bremen e.V. warnt vor dem Ankauf von gefälschten Fischerprüfungszeugnissen.

In letzter Zeit wurden wieder gefälschte Fischerprüfungszeugnisse aus Bremen in anderen Bundesländern vorgelegt.  Ziel der Besitzer dieser gefälschten Urkunden ist fast in allen Fällen, bei der zuständigen Kommunalverwaltung einen Fischereischein zu erhalten. In dem dann amtlich bestätigt wird, dass der Scheininhaber die Fischerprüfung abgelegt hat. Alle Inhaber dieser Prüfungszeugnisse verstoßen gegen den § 267 StGB. Damit erfüllen sie den Tatbestand der Urkundenfälschung.

Wir empfehlen den Besuch eines Vorbereitungslehrganges bei einem anerkannten Landesfischereiverband.

 

 

08.März 2024

Auf der Jahreshauptversammlung wurde bei der

Angelabteilung des SAV Vegesack e.V.

ein neuer Vorsitzender gewählt.

Thorsten Feege

 

 

05.03.2024

Die Einladungen zur Jahreshauptversammlung 2024 des LFV-Bremen e.V

in Uthlede  wurde verschickt

 

 

Schonzeiten 2024 für Raubfische im Land Bremen

Es ist verboten, Fische der folgenden Arten während der nachstehend angegebenen Zeiträume (Schonzeiten) nachzustellen und zu entnehmen:

Barsch, Hecht und Zander bis 15.05.2024            

Während der Raubfischschonzeiten vom 1. Februar bis 15. Mai ist jegliche Spinnfischerei, einschließlich Blinkern und Twistern sowie das Fischen mit Köderfisch oder Köderfischteilen verboten.

Quelle:  Bremische Binnenfischereiverordnung vom 30. September 2011 Quelle § 4

 

 

03.02.2024

 

Der 300.000 Besucher war auf unsere Homepage

 

02.02.2024

Auf der JHV des ASV Uthlede e.V. fanden Ehrungen statt

Siehe Link Ehrungen

 

 

11.01.2024

Mit der Veröffentlichung der Aktualisierung der Roten Liste für die Süßwasserfische und Neunaugen wurde das bestätigt, was in den Kreisen der organisierten Angelfischerei schon länger thematisiert wurde.

Um den Zustand der Süßwasserfische in Deutschland ist es nicht gut bestellt. Viele Arten sind im Bestand rückläufig. Waren es vormals eher anspruchsvolle Arten mit z.T. besonderer Habitatbindung, sind mittlerweile auch die sogenannten Allerweltsarten wie z.B. der Brassen (Abramis brama) betroffen.

                                                                                                                                                                     

 

28.12.2023

In der Weser wurden wieder Wolgazander gefangen.

Bitte weitere Fänge an den LFV-Bremen melden.

 

 

20.11.2023

 

Auf der Jahreshauptversammlung

des Fischereivereins Niedervieland e.V.

am 20.11.2023 in Bremen-Strom

 wurde der 1. Vorsitzende Jochen Himmelskamp geehrt.

Der Präsident des Landesfischereiverbandes Bremen übergab ihm das

„Goldene Ehrenzeichen“.

 

16.11.2023

Fisch des Jahres 2024

Der Dorsch

 

07.11.2023

Aalbesatz am Sportparksee in Bremen Grambke,

im Rahmen des Europäischen Meeres und Fischereifonds (EMFF) Besatzmaßnahmen zur Bestandserhaltung des Europäischen Aals (Anguilla anguilla) 2023, hat der Landesfischereiverband Bremen e.V. eine Besatzmaßnahme mit Aal am Sportparksee in Bremen-Grambke vorgenommen.

Der in Bremen-Grambker liegende Sportparksee hat über das umliegende Grabensystem Verbindung zur Weser. Die geschlechtsreifen Aale können daher abwandern.

Es wurden 500 Aale (Anguilla anguilla) der Größe 10 bis 15 cm ausgesetzt.

   24.10.2023

Die Angelfischerei auf den Dorsch in der westlichen Ostsee wird ab 2024 verboten.
Hierzu das Mitteilungsblatt des DAFV.

 

Der Landesfischereiverband sucht Schulungsleiter für die Fischereilehrgänge.

Bei Interesse bitte unter rainerschillerlfv@t-online.de melden.

 

Der Landesfischereiverband Bremen e.V. warnt vor dem Ankauf von gefälschten Fischerprüfungszeugnissen.

In letzter Zeit wurden wieder gefälschte Fischerprüfungszeugnisse aus Bremen in anderen Bundesländern vorgelegt.  Ziel der Besitzer dieser gefälschten Urkunden ist fast in allen Fällen, bei der zuständigen Kommunalverwaltung einen Fischereischein zu erhalten. In dem dann amtlich bestätigt wird, dass der Scheininhaber die Fischerprüfung abgelegt hat. Alle Inhaber dieser Prüfungszeugnisse verstoßen gegen den § 267 StGB. Damit erfüllen sie den Tatbestand der Urkundenfälschung.

Wir empfehlen den Besuch eines Vorbereitungslehrganges bei einem anerkannten Landesfischereiverband.

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Aufruf  !!!!

Wer bei der Ausübung der Handangelei Fische fängt die er nicht kennt, den bitten wir um Rückmeldung an den Landesfischereiverband Bremen e.V. Bitte dokumentieren mit Bild, Ort und Gewässerangabe. Sie sollten schonend zurückgesetzt werden.

Die Daten werden an die Hochschule Bremen, Prof. Dr. Heiko Brunken, weitergeleitet und gesammelt.

Es wurden in der Weser und Wümme 2014 Störe gefangen. In der Weser drei Schweinswale gesichtet. In der Varreler Bäke Streifenbarsche gemeldet.

Nach der Schwarzmaulgrundel in allen unseren Fließgewässern können wir auch bald den Wolgazander erwarten. Er ist schon da..........

Weiter Informationen unter www.fischfauna-online.de

 

 

 

 

04.10.2023

Neues vom Aal

Die Aalschonzeit betrifft den Zeitraum vom 15. September 2023 bis zum 14. März 2024.

 

Bremen ist in seinen stadtbremischen Grenzen davon ausgenommen.

 

Quelle:   Freie Hansestadt Bremen   Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation   Oberste Fischereibehörde – Ref.34

   

 

  24.08.2023

Am Lankenauer Höft wurde der erste Wolgazander gefangen.

Bitte weitere Fänge an den LFV-Bremen melden.

 

 

Am 11. Juni 2023 verstarb Erich Bauer.

(Trauerseite)

 

Petrijünger 2023

wurde Werner Bokelmann vom SFV Bremen e.V

Referent Jugend, Christian Lilienthal, hat auf der JHV 2023 sein Amt niederlegt.

Der Vorstand des Landesfischereiverbandes Bremen e.V. bedankt sich für seine langjährige ehrenamtliche Arbeit.

 

06. März 2023

 

Die Grenzen für das Aalfangverbot in den Küstenbundesländern
(Informationsstand 09.02.2023, gültig ab dem 31.01.2023)

Weser unterhalb der Landesgrenze gegen Bremen, (Grenze der Stadt Bremen)

Bremerhaven

Küstengewässer und Brackwasserzone

 Quelle:

https://dafv.de/referate/aktuelles/item/586-deutsche-angelverbände-sprechen-sich-vehement-gegen-die-ausweitung-von-aalfangverboten-aus

 

16.01.2023

Der Fischereiverein Niedervieland e.V. hat eine Homepage ins Netz gestellt.

Siehe www.fischereiverein-niedervieland.de

 

Nachruf Harald Wiegand.

(Siehe Trauerecke)

 

 

Lehrgangsteilnehmer, die an einem Onlinelehrgang des

Landesfischereiverbandes Bremen teilnehmen, können ihre schriftliche Prüfung bei den laufenden Präsenzlehrgängen ablegen.

Sie müssen sich aber zur Prüfung anmelden.

Weiter Info unter der Hotline 0170 386 270 6

 

Neues über den AAL

Am 13.12.2022 hat der EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei über den Vorschlag der EU-Kommission zur Ausweitung der Aalschonzeit von drei auf sechs Monate, entschieden.

Die EU-Kommission hatte am 28. Oktober 2022 die Ausdehnung der Aal-Schonzeit von drei auf sechs Monate vorgeschlagen.

Nach langen Verhandlungen wurde vom Rat für Landwirtschaft und Fischerei 13.12.2022 um 09:00h eine Pressemitteilung herausgegeben, welche sich übersetzt wie folgt liest:

Zum Schutz des Aals einigten sich die Minister auf ein umfassendes Paket zum Schutz des Aals und zur Wiederherstellung dieses einzigartigen Bestands in europäischen Gewässern. Sie einigten sich darauf, die Freizeitfischerei zu verbieten und die Schließung der kommerziellen Aalfischerei auf sechs Monate in den Meeres- und angrenzenden Brackwassergewässern des Nordostatlantiks (einschließlich der Ostsee) und des Mittelmeers (mit Ausnahme des Schwarzen Meers) zu verlängern, um den unterschiedlichen Wanderungszeiten in den verschiedenen Meeresbecken Rechnung zu tragen. So können die Mitgliedstaaten die Schonzeiten für verschiedene Fanggebiete anpassen, um deren Besonderheiten sowie die zeitlichen und geografischen Wanderungsmuster des Aals im Glasaal- bzw. Blankaal-Lebensstadium zu berücksichtigen.

Mehr Details zu den aktuellen Regelungen enthält die Pressemitteilung – Nr. 174/2022 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Quelle: www.info@dafv.de

 

Petrijünger 2022

Rainer Brünjes

ASV Bremerhaven- Unterweser e.V.

 

 

Der Landesfischereiverband Bremen e.V. warnt vor dem Ankauf von gefälschten Fischerprüfungszeugnissen.

In letzter Zeit wurden wieder gefälschte Fischerprüfungszeugnisse aus Bremen in anderen Bundesländern vorgelegt.  Ziel der Besitzer dieser gefälschten Urkunden ist fast in allen Fällen, bei der zuständigen Kommunalverwaltung einen Fischereischein zu erhalten. In dem dann amtlich bestätigt wird, dass der Scheininhaber die Fischerprüfung abgelegt hat. Alle Inhaber dieser Prüfungszeugnisse verstoßen gegen den § 267 StGB. Damit erfüllen sie den Tatbestand der Urkundenfälschung.

Wir empfehlen den Besuch eines Vorbereitungslehrganges bei einem anerkannten Landesfischereiverband.

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08.12.2021

Die EU hat bisher kein Aalfangverbot verhängt.

Wie heute auf einer Webseite der EU vermeldet wurde, greift die EU-Kommission in einem sogenannten "non-paper" für das Treffen des Rates für Landwirtschaft und Fischerei am 12. und 13. Dezember 2021 die Forderung des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES), jeglichen Aalfang europaweit einzustellen, NICHT auf. Stattdessen schlägt die EU-Kommission vor, die jährliche, 3-monatige Fangsperre der vergangenen Jahre fortzuführen und in 2022 eine Befragung der Interessengruppen durchzuführen (stakeholder-based consultation).

 

28.11.2021

Der Landesfischereiverbande Bremen e.V. führte am 28. November 2021 in Uthlede seine Jahreshauptversammlung 2020 und 2021 durch.

Präsident Rainer Schiller und die Vizepräsidenten Rolf Libertin, Horst Riek und Referent Fischschutz, Stephan Schiller, wurde einstimmig wiedergewählt.

Neu in den Vorstand wurden gewählt die Referenten Gewässerschutz Jan Kruse und Naturschutz Carsten Weiland. Der langjährige Referent Gewässerschutz Mark Petermann übernahm das Amt des Schriftführes.

Petrijünger 2021   Bruno Langer.

1. Vorsitzender vom SFV Blumenthal e.V.

 

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Klaus-Dieter Mau ist neuer Präsident des Deutschen Angelfischerverbandes

Am 28.08.2021 fand die Jahreshauptversammlung (JHV) des Deutschen Angelfischerverbandes e.V. (DAFV) im Crowne Plaza Hotel in Berlin statt.

Die JHV wurde als Präsenzveranstaltung unter Einhaltung eines strengen Hygienekonzeptes durchgeführt. Auf Grundlage der Hygienebeschränkungen waren keine Gastredner und Ehrengäste geladen.

Als wichtigster Tagesordnungspunkt stand die Wahl eines neuen Präsidiums an. Nach der Ankündigung von Dr. Christel Happach-Kasan nicht weiter für das Amt der Präsidentin zu kandidieren, hatte der amtierende Vizepräsident für Finanzen, Klaus-Dieter Mau seine Kandidatur bekannt gegeben.

Bei der offenen Wahl ohne Gegenkandidaten wurde Klaus-Dieter Mau ohne Gegenstimme mit 117 Ja-Stimmen und 8 Enthaltungen zum neuen Präsidenten des DAFV für den Zeitraum von vier Jahren gewählt.

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12.07.2021

Neu unter Gesetze die

"Verordnung des Gemeingebrauchs in Bremen"

Hinweise zu Badegewässer und Angeln usw.

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Auf der Corona-konformen Jahreshauptversammlung am 21.3.21

wurde Swen Eimen zum neuen 1. Vorsitzenden gewählt und löst damit Jörg Johannesen ab, der nicht wieder zur Wahl stand.

Alle anderen Vorstandsmitglieder, die zur Nachwahl anstanden, wurden in ihren Ämtern bestätigt.

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01.04.2021

Gastkarten für den Grambker Sportparksee können Online bestellt werden. Es wird der Nachweis des Ausweises und des Fischereischeins benötigt.

Jahreskarte 80 € Monatskarte 20 €

 


24.12.2020

Ab 1. Januar 2021 werden keine Monatskarten für die Häfen als Fischereierlaubnisscheine ausgegeben.

Es gibt nur noch Jahreskarten für 25 € die Ausgabe ist z.Z. nur online möglich.

Info im Internet unter www.hbh.bremen.de /wir ueber uns/erlaubnisschein zum fischfang -1615

 

 

Harry Lapuse ( ASV Bremerhaven-Unterweser)

ist Petrijünger 2020

22.09.2020   

Das  Aalfangverbot ab 01. August 2020 – 28. Februar 2021 betrifft die deutschen Hoheitsgewässer und die Gewässer der deutschen Wirtschaftzone. Dies sind die Nordsee, die Ostsee und auch die Mündungsgewässer.

Unsere Binnengewässer sind nicht gemeint.

Die Maßnahme soll den Europäischen Aal schützen.

20.07.2020

Ab März 2022 bietet der Landesfischereiverband Bremen e.V. Präsenz-Fischerlehrgänge an. Siehe unter Link Downloads , Info Online Lehrgänge, hier geht es zum Link

02.07.2020

Alle Veranstaltungen des Landesfischereiverband Bremen e.V. werden ausgesetzt.

Lehrgangsort Grambke ist bis zum Jahresende geschlossen

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03.05.2020

Gastkarten für den Grambker Sportparksee können Online bestellt werden. Es wird der Nachweis des Ausweises und des Fischereischeins benötigt.


Informationen über Presseberichte über eine „Verzehrempfehlung“ von Fischen in der Bremer Ochtum.

 

  Am 27.03.2019, fand eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Fischereivereine statt.

 

Es wurde eine Verzehrempfehlung von Fischen für die Grollander Ochtum und den stromabwärts gelegenen Teil der Bremischen Ochtum ausgesprochen.

Unter diesem Link kann den genauen Wortlaut nachlesen:     https://www.gesundheit.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen229.c.31919.de


19.12.2018

Kein EU-Aalfangverbot in Binnengewässer

Brüssel, 19. Dezember 2018.

Die EU-Fischereiminister haben sich gestern in Brüssel darauf geeinigt, die dreimonatige Schonzeit für den Aal 2019 in Nordostatlan­tik, Nord- und Ostsee fortzusetzen und im Mittelmeer einzuführen. Die Schonzeit gilt gleichermaßen für Berufs- und Angelfischer und umfasst nun alle Lebensstadien des Aals, also auch Aale < 12cm (Glasaalfang).

Für die Binnengewässer haben die in der Verordnung festgelegten Regelungen entgegen dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag keine Gültigkeit. Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, im Zeitraum vom 1. September bis 31. Januar ein dreimonatiges Zeitfenster für ein Fangverbot für Aale in allen Lebensstadien für ihr jeweiliges Land zu erlassen.

Dreimonatige Schonzeit nun auch für Glasaale

Mit dem Beschluss, die Schonzeit auf alle Lebensstadien des Aals auszudehnen, will die EU eine strengere Kontrolle der Glasaalfischerei und damit eine Verringerung der illegalen Ausfuhren nach Asien erreichen. Experten schätzen die unerlaubten Ausfuhren auf bis zu 110 Tonnen  im Jahr. Im Gegensatz dazu werden nur rund 30 Tonnen2 Glasaale an legale Abnehmer in Europa verkauft. Grundsätzlich begrüßt der DAFV die zusätzlichen Schonmaßnahmen, insbesondere die Ausweitung der Regelung auf Glasaale.

Angler nutzen und stützen den Aalbestand

Gerade In Deutschland werden die Ziele der Aalmanagementpläne (Abwanderung von mindestens 40% des Blankaalbestands ins Meer) hauptsächlich durch Besatz von Anglern und Fischern erreicht. Der bisher eingeschlagene Weg zum Wiederaufbau der Bestände sollte konsequent weiterverfolgt werden.

Der legale Fang und Handel mit Glasaalen für die erfolgversprechenden Besatzprogramme der Angler und Fischer werden nach ersten Einschätzungen auch mit der Schonzeit für Glasaale nicht gefährdet sein. „Im Hinblick auf die kritische Bestandsentwicklung beim Aal, begrüßt der DAFV diese Entscheidung. Aus den Fließgewässern abwandernde Blankaale, welche das Meer erreicht haben, sollten eine möglichst hohe Chance bekommen, ihre 5000km entfernten Laichgründe in der Sargassosee auch zu erreichen. Managementprogramme, wie die zum Schutz des Aals, benötigen Zeit, um zu wirken. Sinnvolle Schonmaßnahmen sind zu begrüßen. Aber es ist in keiner Weise zielführend, diejenigen durch generelle Fangverbote zu demotivieren und damit zu bestrafen, die durch ihre Biotopmaßnahmen an Fließgewässern und den Aalbesatz dafür sorgen, dass entsprechend der EU-Verordnung die Quote der Abwanderung von 40% erreicht wird“, so Dr. Christel Happach-Kasan, Präsidentin des Deutschen Angelfischerverband e.V..

Es ist unbestritten, dass der europäische Aal dringend besser geschützt werden muss. Das bedeutet insbesondere, dass sein Lebensraum seinen Bedürfnissen entsprechend gestaltet wird. Dies ist eine der Kernforderungen des DAFV. In den Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) heißt es seit Jahren, dass alle menschlichen Einflüsse, die sich negativ auf den Aalbestand auswirken, untersucht und so weit wie möglich verringert werden sollten. Doch der DAFV vermisst ein entschiedenes Handeln in diesem Sinne.

Quelle: DAFV   Sie finden die Nachricht auch auf unserer Webseite unter: https://www.dafv.de/projekte/europaarbeit/item/269-keine-eu-fangverbote-fuer-den-aal-in-binnengewaessern.html


07.06.2017

Aufruf  !!!!

Wer bei der Ausübung der Handangelei Fische fängt die er nicht kennt, den bitten wir um Rückmeldung an den Landesfischereiverband Bremen e.V. Bitte dokumentieren mit Bild, Ort und Gewässerangabe. Sie sollten schonend zurückgesetzt werden.

Die Daten werden an die Hochschule Bremen, Prof. Dr. Heiko Brunken, weitergeleitet und gesammelt. Es wurden in der Weser und Wümme 2014 Störe gefangen. In der Weser drei Schweinswale gesichtet. In der Varreler Bäke Streifenbarsche. Nach der Schwarzmaulgrundel in allen unseren Fließgewässern können wir auch bald den Wolgazander erwarten.

Weiter Informationen unter www.fischfauna-online.de