F i s c h e r e i a u s b i l d u n g

 Fischerprüfungen im Lande Bremen 

Im Land Bremen, wie in allen anderen Bundesländern auch, darf nur derjenige Angler der Fischwaid nachgehen, der bei einer staatlichen Prüfung seine Sachkunde nachgewiesen hat und somit den Anspruch auf einen lebenslang gültigen Fischereischein erwirbt. Bei dieser Fischerprüfung, die im Land Bremen gem. der Prüfungsordnung des Bremer Senates mehrmals jährlich stattfindet, müssen die angehenden Petrijünger je zehn Fragen aus den Sachgebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Gesetzeskunde und  Natur- Umweltschutz  beantworten. 

Die Lehrgänge finden in der Regel an zwei Wochenenden von 09.00 - 17.30 Uhr statt. Am letzten Wochenende am Sonntag findet die schriftliche Prüfung ab 15.00 Uhr statt.

Gute Deutschkenntnisse sind unbedingt erforderlich.

Neu:

Auch Onlinelehrgänge möglich. Die Prüfung findet wie gewohnt statt.

Auch eine Unterstützung des Verbandes über eine Internetlernplattform ist möglich.

Sie müssen dann je zehn Fragen aus den Sachgebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Gesetzeskunde und  Natur- Umweltschutz  beantworten. 

Am Prüfungstag findet am Vormittag noch eine reale Ausbildung an Gerätekunde statt. (nur in Huchting)

Schriftliche Prüfung:  Die Fragebogen haben 60 Fragen. Bedingungen sind 45 Punkte zu erreichen, dann gilt der Lehrgang als bestanden.

Im Shop findet man das Lehrmaterial für die Unterrichte. Der Angeltrainer der Firma Heintges steht den Lehrgangsteilnehmern  kostenlos 14 Tage zur Verfügung.  Zugangsdaten gibt es auf Anfrage in der Geschäftsstelle.

Im Download-Center finden Sie das Anmeldeformular für Fischereilehrgänge und Onlinelehrgänge, usw. als PDF - Datei.  Dann nur noch  ausdrucken, ausfüllen unterschreiben und  mit der Einzahlungsquittung (bzw. Online - Banking nutzen)  oder Scannen mit Unterschrift und an uns senden.

Wenn uns die Mail-Adresse bekannt ist, können Sie auch per Mail die Einladung für einen Vorbereitungslehrgang erhalten.

Der Landesfischereiverband Bremen e.V. warnt vor dem Ankauf von gefälschten Fischerprüfungszeugnissen.

Ziel der Besitzer dieser gefälschten Urkunden ist fast in allen Fällen, bei der zuständigen Kommunalverwaltung einen Fischereischein zu erhalten. In dem dann amtlich bestätigt wird, dass der Scheininhaber die Fischerprüfung abgelegt hat.

In letzter Zeit wurden gefälschte Zeugnisse aus den Bundesländern Niedersachsen und Hamburg mehrfach im Lande Bremen vorgelegt. Das Stadtamt Bremen hat alle Ortsämter informiert. Alle Inhaber dieser Prüfungszeugnisse verstoßen gegen den § 267 StGB. Damit erfüllen sie den Tatbestand der Urkundenfälschung.

Der § 267 StGB hat folgenden Inhalt (Auszug):

Urkundenfälschung

  1. Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, ein echte Urkunde verfälscht oder eine echte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.
  2.  Der Versuch ist strafbar.
  3.  In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren...usw.

Die bekannten Urteile erstrecken sich von 30 bis zu 90 Tagessätzen, in einem bekannten Fall wurde eine mehrmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt.

Dem Landesfischereiverband Bremen e.V. sind aus dem gesamten Bundesgebiet solche Fälle bekannt.

Wir empfehlen den Besuch eines Vorbereitungslehrganges bei einem anerkannten Landesfischereiverband.